Verfahrenskostenerstattung

Muss mein Schuldner mir nicht die Verfahrenskosten ersetzen?

Sie haben völlig Recht:
Der Verlierer eines Rechtsstreits muss dem Gewinner dessen Verfahrenskosten ersetzen. Die Kosten, die Ihnen durch das Mahnverfahren entstehen, werden deshalb gleich automatisch vom Gericht ausgerechnet und in den Mahnbescheid aufgenommen. Auf dem Mahnbescheid sieht das dann zum Beispiel so aus:

Wie hoch Ihre Verfahrenskosten sind, müssen Sie also selber nicht ausrechnen. Das Gericht erledigt dies anhand der gesetzlichen Gebührentabelle.

Übrigens:
Die von uns angebotenen Starter- und Pro-Pakete liegen unter den gesetzlichen Gebühren. Meistens sogar recht erheblich! Trotzdem berechnet das Gericht die vollen gesetzlichen Gebühren und stellt dem Schuldner diese in Rechnung.

Die zusätzlichen Gebühren rechnen wir nur ab, wenn der Schuldner aufgrund unseres Mahnbescheids auch tatsächlich zahlt! Dazu sind wir sogar gesetzlich verpflichtet (§ 4 Abs.2 RVG). Solange Ihr Schuldner nicht zahlt, bleibt es für Sie also bei dem Pauschalpreis, den Sie sich durch unseren Gebührenrechner ausrechnen lassen können.

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