§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge der Kanzlei Daniel Raimer,
Ernst-Gnoß-Straße 22, 40219 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend:
Anbieter) mit einem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) über
Leistungen aus dem Bereich des in § 2 genannten
Vertragsgegenstandes. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung der AGB. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es
sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zu. Abweichende Regelungen in der jeweiligen Angebots-
oder Leistungsbeschreibung gehen den Regelungen dieser AGB ebenso
vor wie etwaige Sonderabsprachen der Parteien.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter macht für den Kunden Ansprüche geltend, die dem
Kunden gegenüber Dritten (Anspruchsgegner) zustehen. Dies gilt
namentlich für unbestrittene Ansprüche aus Kauf-, Werk-,
Dienstleistungs-, Darlehens- und Mietverträgen sowie für
vertragliche oder deliktische Ansprüche auf Schadensersatz, mit
deren Erfüllung sich der Anspruchsgegner in Verzug befindet. Die
Geltendmachung erfolgt im gerichtlichen Mahnverfahren, wobei der
Einleitung dieses Verfahrens eine außergerichtliche
Zahlungsaufforderung vorausgehen kann. Die Durchführung des
gerichtlichen Mahnverfahrens umfasst insbesondere den Antrag auf
Erlass eines Mahnbescheides, den Antrag auf Erlass eines
Vollstreckungsbescheides und die Beantwortung von Monierungen. Der
Kunde wird an der Verfahrensdurchführung mitwirken.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde gibt mit der Beauftragung des Anbieters ein
verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Beauftragung
erfolgt grundsätzlich über die Internet-Seite des Anbieters, und
zwar durch Betätigen der Schaltfläche, die mit "kostenpflichtig
beauftragen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung
beschriftet ist. Bis zur Betätigung dieser Schaltfläche kann der
Kunde die Dateneingabe jederzeit abbrechen. Auf der zugehörigen
Übersichtsseite kann der Kunde etwaige Eingabefehler erkennen,
durch Betätigen der Zurück-Schaltfläche beziehungsweise der
entsprechenden Schaltfläche in der Pfadangabe über dem Formular
den betroffenen Eingabeschritt erneut aufrufen und den Fehler dort
berichtigen.
(2) Den Eingang der Beauftragung bestätigt der Anbieter dem
Kunden per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung
stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Annahme der
Beauftragung dar. Vielmehr erfolgt die Annahme
(Vertragsbestätigung) entweder durch eine gesonderte Mitteilung
des Anbieters oder dadurch, dass der Anbieter auftragsgemäß und
für den Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt.
Darüber hinaus stellt auch der Rechnungsversand oder eine sonstige
Zahlungsaufforderung des Anbieters eine Vertragsbestätigung dar.
Der Rechnungsversand beziehungsweise die Zahlungsaufforderung kann
bereits mit der Eingangsbestätigung erfolgen. In diesem Fall ist
die Eingangsbestätigung zugleich auch die Vertragsbestätigung.
(2) Der Anbieter speichert den Vertragstext als solchen
nicht. Der Kunde kann den Vertragstext aber speichern oder
ausdrucken, indem er auf der Übersichtsseite die entsprechende
Funktion seines Internet-Browsers nutzt; das gleiche gilt für
diese AGB sowie über die entsprechende Funktion seines
Mailprogramms auch für die Eingangs- und ggf. Vertragsbestätigung.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Soweit vom Kunden gewünscht, macht der Anbieter die
Ansprüche des Kunden zunächst außergerichtlich geltend. Dazu wird
der Anbieter den Anspruchsgegner in Textform zur Erfüllung der
Ansprüche auffordern (Mahnschreiben).
(2) Soweit die außergerichtliche Geltendmachung nicht
gewünscht ist oder nicht zum Erfolg führt, macht der Anbieter die
Ansprüche des Kunden gerichtlich geltend. Die gerichtliche
Geltendmachung erfolgt im maschinellen Mahnverfahren namens und in
Auftrag des Kunden. Dazu stellt der Anbieter zunächst einen Antrag
auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem für den Kunden zuständigen
Mahngericht. Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, wird dieser dem
Anspruchsgegner durch das Gericht zugestellt. Nach der Zustellung
hat der Anspruchsgegner zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen den
Mahnbescheid zu erheben. Bleibt ein solcher Widerspruch aus,
stellt der Anbieter zeitnah einen Antrag auf Erlass eines
Vollstreckungsbescheides. Nach Erlass und Zustellung des
Vollstreckungsbescheides hat der Anspruchsgegner wiederum zwei
Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bleibt auch ein solcher
Einspruch aus, entspricht der Vollstreckungsbescheid letztlich
einem rechtskräftigen Urteil. Insbesondere kann aus dem
Vollstreckungsbescheid also die Zwangsvollstreckung gegen den
Anspruchsgegner betrieben werden, außerdem gilt nunmehr die
dreißigjährige Verjährungsfrist. Im Mahnverfahren kann es zu
Monierungen durch das Mahngericht kommen. Solche Monierungen wird
der Anbieter, soweit möglich, beantworten.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird der
Anbieter an den Anspruchsgegner nach billigem Ermessen noch bis zu
drei Mahnschreiben richten. Dagegen ist die weitere Beitreibung
der Ansprüche aus dem Vollstreckungsbescheid, insbesondere die
Durchführung der Zwangsvollstreckung und die
Vollstreckungsüberwachung, nicht Gegenstand des Vertrages. Das
gleiche gilt für die Durchführung des streitigen Verfahrens nach
einem Widerspruch oder Einspruch des Anspruchsgegners. Insoweit
kann der Kunde den Anbieter jedoch gesondert beauftragen. Abhängig
von Grund und Höhe der Ansprüche sowie dem Ort, an dem die
Zwangsvollstreckung oder ein streitiges Verfahren durchzuführen
wäre, wird der Anbieter den Auftrag des Kunden annehmen oder aber
den Kunden an eine andere Kanzlei beziehungsweise ein
Inkassounternehmen verweisen. In diesem Fall oder sonst auf
Verlangen des Kunden stellt der Anbieter dem Kunden die
erforderlichen Verfahrensunterlagen beziehungsweise den
Vollstreckungsbescheid zur Verfügung.
(4) Über den wesentlichen Verlauf der gerichtlichen und
gegebenenfalls außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche
wird der Anbieter den Kunden per E-Mail informieren. Bei Fragen,
die das Verfahren betreffen, kann der Kunde sich jederzeit an den
Anbieter wenden.
§ 5 Rechte und Pflichten
(1) Der Kunde wird dem Anbieter die erforderlichen
Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und auch sonst
an der Verfahrensdurchführung mitwirken. Dem Kunden ist bekannt,
dass fehlende oder fehlerhafte Informationen oder Unterlagen einem
erfolgreichen Abschluss des Mahnverfahrens entgegenstehen können.
Dies gilt insbesondere für fehlerhafte Anschriften, eine
fehlerhafte Bezeichnung des Anspruchsgegners oder der Ansprüche.
Zugelassen sind nur solche Ansprüche, deren Verjährung nicht
innerhalb der nächsten drei Monate droht. Auf Verlangen stellt der
Kunde dem Anbieter eine schriftliche Vollmacht im Original zur
Verfügung. Ebenso wird er den Anbieter unverzüglich über
Zahlungen, die der Anspruchsgegner an den Kunden leistet,
informieren. Auf Verlangen wird er dem Anbieter Rechnung legen.
(2) Der Anbieter kann sowohl im Rahmen der
außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Geltendmachung nach
billigem Ermessen eine Zahlungsvereinbarung mit dem
Anspruchsgegner abschließen, es sei denn der Kunde hat dem
Abschluss solcher Vereinbarungen widersprochen. Gegenstand einer
Zahlungsvereinbarung können eine Stundung oder eine Zahlung in
Raten sein. Eine Zahlungsvereinbarung über mehr als 6 Monate wird
der Anbieter jedoch nur nach Zustimmung des Kunden abschließen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen des
Anspruchsgegners auf die geltend gemachten Ansprüche entgegen zu
nehmen. Das gleiche gilt für Erstattungen auf die Kosten des
Verfahrens. Die Zahlungen wird der Anbieter durch Überweisung auf
ein Konto des Kunden weiterleiten. Der Anbieter ist berechtigt,
die Zahlungen vorrangig mit seiner Vergütung und den von ihm
verauslagten Kosten zu verrechnen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Bei der Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
fallen sowohl Gerichtskosten als auch eine Rechtsanwaltsvergütung
an. Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt sich nach dem
Gerichtskostengesetz (GKG), die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In beiden Fällen ist
die Höhe abhängig von der Höhe der Ansprüche, die geltend gemacht
werden.
(2) Eine Berechnung sowohl der Gerichtskosten als auch der
Rechtsanwaltsvergütung sowie des daraus folgenden Gesamtbetrages
kann der Kunde über die Internet-Seite des Anbieters vornehmen.
Außerdem wird dem Kunden auf der Übersichtsseite vor Beauftragung
des Anbieters eine entsprechende Berechnung angezeigt. Die
Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei. Die Rechtsanwaltsvergütung
unterliegt dagegen der Umsatzsteuer, welche in dem Gesamtbetrag
aber schon enthalten ist.
(3) Macht der Anbieter dem Kunden ein Angebot, nach dem der
zu zahlende Gesamtbetrag geringer als in der Berechnung nach den
gesetzlichen Vorgaben ist (Angebotsbetrag), gilt folgendes: Der
Angebotsbetrag enthält die Gerichtskosten in voller Höhe, während
von der Rechtsanwaltsvergütung nur ein Teilbetrag enthalten ist.
In Höhe des Restbetrages tritt der Kunde seinen Anspruch auf
Erstattung der gesetzlichen Vergütung gegen den Anspruchsgegner an
den Anbieter ab. Die Abtretung erfolgt an Erfüllungs statt. Ist
der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird er dem Anbieter die
Umsatzsteuer erstatten, wie sie auf eine Zahlung des
Anspruchsgegners auf den abgetretenen Anspruch entfällt. Zahlungen
des Schuldners darf der Kunde zu Lasten des Anbieters nicht
abweichend von § 367 BGB verrechnen.
(4) Der Gesamtbetrag beziehungsweise der Angebotsbetrag sind
mit Vertragsschluss fällig. Soweit damit Leistungen vergütet oder
Kosten bezahlt werden, die nicht sofort anfallen, versteht sich
die Zahlung als Vorschuss. Mit der Leistungserbringung muss der
Anbieter erst beginnen, wenn die Zahlung bei ihm eingegangen ist.
Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, darf
der Anbieter die Leistungserbringung außerdem zurückstellen, bis
entweder die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder der Kunde verlangt
hat, dass mit der Leistungserbringung schon vorher begonnen wird.
Fallen im Voraus vergütete Leistungen oder bezahlte Kosten
letztlich nicht an, wird der Anbieter dem Kunden den darauf
entfallenden Betrag erstatten.
(5) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Zahlung per
Paypal, Lastschrift, Kreditkarte und Überweisung. Hat der der
Kunde die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte gewählt, ist
von ihm eine jeweils ausreichende Deckung des entsprechenden
Kontos zu gewährleisten. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst
oder die Kreditkarte nicht belastet werden (Rücklastschrift), ist
der Kunde zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 10,00 €
(netto) verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die
Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Außerdem steht es dem
Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger
als die Pauschale ist. Umgekehrt steht es dem Anbieter frei, den
Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
(6) Soweit der Anbieter auf Wunsch des Kunden Leistungen
erbringt, die über den Leistungsumfang nach diesem Vertrag
hinausgehen, wird der Kunde den Anbieter gesondert vergüten. Im
Zweifel gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt
insbesondere für einen über eine Zahlungsvereinbarung
hinausgehenden Vergleich mit dem Anspruchsgegner.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz der Höhe nach auf 1.000.000,00 € (eine Mio. Euro)
beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die
persönliche Haftung der Mitarbeiter des Anbieters. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Datenschutz & -sicherheit
Der Anbieter wird die personenbezogenen Daten des Kunden
gemäß den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze,
insbesondere des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes,
behandeln. Die Datenschutzerklärung des Anbieters kann der Kunde
jederzeit auf der Internet-Seite des Anbieters einsehen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle
der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen
Vorschriften. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(2) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben,
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, Deutschland) vereinbart. Gleiches
gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von
Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde eine
natürliche Person und schließt er den Vertrag zu einem Zweck, der
nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann (Verbraucher), bleiben die zwingenden
Verbraucherschutzbestimmungen desjenigen Staates, in dem der Kunde
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwohl anwendbar.
(4) Der Kunde kann dem Anbieter gegenüber nur mit solchen
Forderungen aufrechnen, die ihm entweder aus dem demselben
Vertragsverhältnis zustehen oder die von dem Anbieter unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis geltend machen.