Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge der Kanzlei Daniel Raimer, Ernst-Gnoß-Straße 22, 40219 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend: Anbieter) mit einem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) über Leistungen aus dem Bereich des in § 2 genannten Vertragsgegenstandes. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende Regelungen in der jeweiligen Angebots- oder Leistungsbeschreibung gehen den Regelungen dieser AGB ebenso vor wie etwaige Sonderabsprachen der Parteien.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter macht für den Kunden Ansprüche geltend, die dem Kunden gegenüber Dritten (Anspruchsgegner) zustehen. Dies gilt namentlich für unbestrittene Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Darlehens- und Mietverträgen sowie für vertragliche oder deliktische Ansprüche auf Schadensersatz, mit deren Erfüllung sich der Anspruchsgegner in Verzug befindet. Die Geltendmachung erfolgt im gerichtlichen Mahnverfahren, wobei der Einleitung dieses Verfahrens eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung vorausgehen kann. Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens umfasst insbesondere den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides und die Beantwortung von Monierungen. Der Kunde wird an der Verfahrensdurchführung mitwirken.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde gibt mit der Beauftragung des Anbieters ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich über die Internet-Seite des Anbieters, und zwar durch Betätigen der Schaltfläche, die mit "kostenpflichtig beauftragen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Bis zur Betätigung dieser Schaltfläche kann der Kunde die Dateneingabe jederzeit abbrechen. Auf der zugehörigen Übersichtsseite kann der Kunde etwaige Eingabefehler erkennen, durch Betätigen der Zurück-Schaltfläche beziehungsweise der entsprechenden Schaltfläche in der Pfadangabe über dem Formular den betroffenen Eingabeschritt erneut aufrufen und den Fehler dort berichtigen.

(2) Den Eingang der Beauftragung bestätigt der Anbieter dem Kunden per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt grundsätzlich noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Vielmehr erfolgt die Annahme (Vertragsbestätigung) entweder durch eine gesonderte Mitteilung des Anbieters oder dadurch, dass der Anbieter auftragsgemäß und für den Kunden erkennbar mit der Leistungserbringung beginnt. Darüber hinaus stellt auch der Rechnungsversand oder eine sonstige Zahlungsaufforderung des Anbieters eine Vertragsbestätigung dar. Der Rechnungsversand beziehungsweise die Zahlungsaufforderung kann bereits mit der Eingangsbestätigung erfolgen. In diesem Fall ist die Eingangsbestätigung zugleich auch die Vertragsbestätigung.

(2) Der Anbieter speichert den Vertragstext als solchen nicht. Der Kunde kann den Vertragstext aber speichern oder ausdrucken, indem er auf der Übersichtsseite die entsprechende Funktion seines Internet-Browsers nutzt; das gleiche gilt für diese AGB sowie über die entsprechende Funktion seines Mailprogramms auch für die Eingangs- und ggf. Vertragsbestätigung.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Soweit vom Kunden gewünscht, macht der Anbieter die Ansprüche des Kunden zunächst außergerichtlich geltend. Dazu wird der Anbieter den Anspruchsgegner in Textform zur Erfüllung der Ansprüche auffordern (Mahnschreiben).

(2) Soweit die außergerichtliche Geltendmachung nicht gewünscht ist oder nicht zum Erfolg führt, macht der Anbieter die Ansprüche des Kunden gerichtlich geltend. Die gerichtliche Geltendmachung erfolgt im maschinellen Mahnverfahren namens und in Auftrag des Kunden. Dazu stellt der Anbieter zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem für den Kunden zuständigen Mahngericht. Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, wird dieser dem Anspruchsgegner durch das Gericht zugestellt. Nach der Zustellung hat der Anspruchsgegner zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Bleibt ein solcher Widerspruch aus, stellt der Anbieter zeitnah einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Nach Erlass und Zustellung des Vollstreckungsbescheides hat der Anspruchsgegner wiederum zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bleibt auch ein solcher Einspruch aus, entspricht der Vollstreckungsbescheid letztlich einem rechtskräftigen Urteil. Insbesondere kann aus dem Vollstreckungsbescheid also die Zwangsvollstreckung gegen den Anspruchsgegner betrieben werden, außerdem gilt nunmehr die dreißigjährige Verjährungsfrist. Im Mahnverfahren kann es zu Monierungen durch das Mahngericht kommen. Solche Monierungen wird der Anbieter, soweit möglich, beantworten.

(3) Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird der Anbieter an den Anspruchsgegner nach billigem Ermessen noch bis zu drei Mahnschreiben richten. Dagegen ist die weitere Beitreibung der Ansprüche aus dem Vollstreckungsbescheid, insbesondere die Durchführung der Zwangsvollstreckung und die Vollstreckungsüberwachung, nicht Gegenstand des Vertrages. Das gleiche gilt für die Durchführung des streitigen Verfahrens nach einem Widerspruch oder Einspruch des Anspruchsgegners. Insoweit kann der Kunde den Anbieter jedoch gesondert beauftragen. Abhängig von Grund und Höhe der Ansprüche sowie dem Ort, an dem die Zwangsvollstreckung oder ein streitiges Verfahren durchzuführen wäre, wird der Anbieter den Auftrag des Kunden annehmen oder aber den Kunden an eine andere Kanzlei beziehungsweise ein Inkassounternehmen verweisen. In diesem Fall oder sonst auf Verlangen des Kunden stellt der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Verfahrensunterlagen beziehungsweise den Vollstreckungsbescheid zur Verfügung.

(4) Über den wesentlichen Verlauf der gerichtlichen und gegebenenfalls außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche wird der Anbieter den Kunden per E-Mail informieren. Bei Fragen, die das Verfahren betreffen, kann der Kunde sich jederzeit an den Anbieter wenden.

§ 5 Rechte und Pflichten

(1) Der Kunde wird dem Anbieter die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und auch sonst an der Verfahrensdurchführung mitwirken. Dem Kunden ist bekannt, dass fehlende oder fehlerhafte Informationen oder Unterlagen einem erfolgreichen Abschluss des Mahnverfahrens entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für fehlerhafte Anschriften, eine fehlerhafte Bezeichnung des Anspruchsgegners oder der Ansprüche. Zugelassen sind nur solche Ansprüche, deren Verjährung nicht innerhalb der nächsten drei Monate droht. Auf Verlangen stellt der Kunde dem Anbieter eine schriftliche Vollmacht im Original zur Verfügung. Ebenso wird er den Anbieter unverzüglich über Zahlungen, die der Anspruchsgegner an den Kunden leistet, informieren. Auf Verlangen wird er dem Anbieter Rechnung legen.

(2) Der Anbieter kann sowohl im Rahmen der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Geltendmachung nach billigem Ermessen eine Zahlungsvereinbarung mit dem Anspruchsgegner abschließen, es sei denn der Kunde hat dem Abschluss solcher Vereinbarungen widersprochen. Gegenstand einer Zahlungsvereinbarung können eine Stundung oder eine Zahlung in Raten sein. Eine Zahlungsvereinbarung über mehr als 6 Monate wird der Anbieter jedoch nur nach Zustimmung des Kunden abschließen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen des Anspruchsgegners auf die geltend gemachten Ansprüche entgegen zu nehmen. Das gleiche gilt für Erstattungen auf die Kosten des Verfahrens. Die Zahlungen wird der Anbieter durch Überweisung auf ein Konto des Kunden weiterleiten. Der Anbieter ist berechtigt, die Zahlungen vorrangig mit seiner Vergütung und den von ihm verauslagten Kosten zu verrechnen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens fallen sowohl Gerichtskosten als auch eine Rechtsanwaltsvergütung an. Die Höhe der Gerichtskosten bestimmt sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In beiden Fällen ist die Höhe abhängig von der Höhe der Ansprüche, die geltend gemacht werden.

(2) Eine Berechnung sowohl der Gerichtskosten als auch der Rechtsanwaltsvergütung sowie des daraus folgenden Gesamtbetrages kann der Kunde über die Internet-Seite des Anbieters vornehmen. Außerdem wird dem Kunden auf der Übersichtsseite vor Beauftragung des Anbieters eine entsprechende Berechnung angezeigt. Die Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei. Die Rechtsanwaltsvergütung unterliegt dagegen der Umsatzsteuer, welche in dem Gesamtbetrag aber schon enthalten ist.

(3) Macht der Anbieter dem Kunden ein Angebot, nach dem der zu zahlende Gesamtbetrag geringer als in der Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben ist (Angebotsbetrag), gilt folgendes: Der Angebotsbetrag enthält die Gerichtskosten in voller Höhe, während von der Rechtsanwaltsvergütung nur ein Teilbetrag enthalten ist. In Höhe des Restbetrages tritt der Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung gegen den Anspruchsgegner an den Anbieter ab. Die Abtretung erfolgt an Erfüllungs statt. Ist der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird er dem Anbieter die Umsatzsteuer erstatten, wie sie auf eine Zahlung des Anspruchsgegners auf den abgetretenen Anspruch entfällt. Zahlungen des Schuldners darf der Kunde zu Lasten des Anbieters nicht abweichend von § 367 BGB verrechnen.

(4) Der Gesamtbetrag beziehungsweise der Angebotsbetrag sind mit Vertragsschluss fällig. Soweit damit Leistungen vergütet oder Kosten bezahlt werden, die nicht sofort anfallen, versteht sich die Zahlung als Vorschuss. Mit der Leistungserbringung muss der Anbieter erst beginnen, wenn die Zahlung bei ihm eingegangen ist. Soweit dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, darf der Anbieter die Leistungserbringung außerdem zurückstellen, bis entweder die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder der Kunde verlangt hat, dass mit der Leistungserbringung schon vorher begonnen wird. Fallen im Voraus vergütete Leistungen oder bezahlte Kosten letztlich nicht an, wird der Anbieter dem Kunden den darauf entfallenden Betrag erstatten.

(5) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Zahlung per Paypal, Lastschrift, Kreditkarte und Überweisung. Hat der der Kunde die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte gewählt, ist von ihm eine jeweils ausreichende Deckung des entsprechenden Kontos zu gewährleisten. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst oder die Kreditkarte nicht belastet werden (Rücklastschrift), ist der Kunde zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 10,00 € (netto) verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Außerdem steht es dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Umgekehrt steht es dem Anbieter frei, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.

(6) Soweit der Anbieter auf Wunsch des Kunden Leistungen erbringt, die über den Leistungsumfang nach diesem Vertrag hinausgehen, wird der Kunde den Anbieter gesondert vergüten. Im Zweifel gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für einen über eine Zahlungsvereinbarung hinausgehenden Vergleich mit dem Anspruchsgegner.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf 1.000.000,00 € (eine Mio. Euro) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Datenschutz & -sicherheit

Der Anbieter wird die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes, behandeln. Die Datenschutzerklärung des Anbieters kann der Kunde jederzeit auf der Internet-Seite des Anbieters einsehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(2) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus dem oder aufgrund des Vertrages ergeben, Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, Deutschland) vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde eine natürliche Person und schließt er den Vertrag zu einem Zweck, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen desjenigen Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwohl anwendbar.

(4) Der Kunde kann dem Anbieter gegenüber nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm entweder aus dem demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von dem Anbieter unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.